Hygiene
Schutz und
Hygienekonzept der
Evangelisch-Freikirchlichen
Gemeinde Duisburg-Rheinhausen
Maßnahmen
Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
Im Gottesdienstraum stehen die Stühle in einem Mindestabstand von 1,5 m nach
links und rechts sowie nach vorne und hinten (Markierungen). Auch bei fest
installierten Bänken oder Stühlen ist zwischen den Sitzplätzen ein
Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Familien, die im selben Haushalt leben,
dürfen zusammensitzen. Nicht zu nutzende Sitzplätze sind markiert. Die Anzahl der
Sitzplätze ist durch die Abstandsregeln im Gottesdienstraum auf 44 Stühle
begrenzt.
Im Kleinen Saal (Bibelstunde) auf 6 Stühle begrenzt.
Der Koordinator weist den Gästen ihren Sitzplatz zu.
Auch bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere der Flure und Treppen, ist auf
eine Einhaltung des Mindestabstandes zu achten (Abstandsmarkierungen für die
Laufwege); erforderlichenfalls ist der entsprechende Bereich nur einzeln zu
betreten.
Es ist ein Ordnungsdienst eingerichtet, der auf die Einhaltung dieser Maßnahmen achtet.
Es gibt einen getrennten Zugangs- und Ausgangsweg in das Gemeindehaus
bzw. in den Gottesdienstraum. Diese sind entsprechend beschildert und durch ein
Leitsystem gekennzeichnet. Besucher müssen eine
medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen (in Abhängigkeit
der landesspezifischen Regelungen). Jede/r sollte eine eigene Schutzmaske zum
Gottesdienst mitbringen. Ein ausreichender Grundbestand an Schutzmasken ist für
alle Fälle vorhanden.
Die Beachtung der vorgenannten Maßnahmen ermöglicht es, dass der
Mindestabstand zu anderen Personen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann
und es zu keinem Körperkontakt kommt.
Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, Handtuchspender und Desinfektionsspender zur Verfügung; diese sind regelmäßig zu nutzen. Handdesinfektionsmittel werden am
Eingang und Ausgang der Küche und im Toilettenbereich bereitgestellt, Besucher
müssen sich vor Betreten des Gemeindehauses die Hände desinfizieren.
Die Reinigungskraft reinigt alle Räumlichkeiten nach dem erstellten
Reinigungsplan; hierbei werden insbesondere Türklinken, Handläufe und
Lichtschalter desinfiziert.
Die Reinigung wird schriftlich dokumentiert.
Im Gottesdienst verwendete Technik (Mikrofone, etc.) wird nach Ende des Gottesdienstes
desinfiziert.
Auf regelmäßiges Lüften ist zu achten, da dies die Zahl möglicherweise in der Luft
vorhandener Erreger reduziert.
Die vorhandene Küche im Erdgeschoss
bleibt geschlossen. Sie dient nur der Vorbereitung des Abendmahls und ist nur
von einer Person unter Hygieneschutzmaßnahmen zu nutzen. Die Räumlichkeiten des
Kindergottesdienstes, Krabbelstube, sowie der Gebetraum Kellerkirche bleiben
ebenfalls bis auf weiteres geschlossen.
Die Kollekte wird
nur am Ausgang durch einen geschlossenen
Kollektenkasten eingesammelt.
Der gemeinsame Gemeindegesang ist untersagt.
Musik ist nur durch einzelne Musikerinnen oder Musiker auf
privaten Instrumenten erlaubt.
Der vorhandene Flügel wird ausschließlich von einem festgelegten
Pianisten gespielt.
Beim Abendmahl
kommen ausschließlich Einzelkelche zur Anwendung. Das zuvor mit Handschuhen
geschnittene Brot wird den Teilnehmenden bspw. mit einer Greifzange in die Hand
gegeben. Der Mindestabstand wird gewahrt.
Anstehende Taufen
werden auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verschoben.
Trauergottesdienste in der
Friedhofskapelle oder am offenen Grab finden unter Wahrung der Abstandsregelung
(kein direkter Körperkontakt) und weiterer Hygienemaßnahmen (Desinfektion,
Mundschutz) sowie der Regelungen der Friedhöfe vor Ort statt.
Trauergottesdienste und Trauerfeiern in Gemeindehäusern
unterliegen den gleichen vorgenannten Maßnahmen des Schutzkonzeptes.
Momentan erscheint das Angebot eines Kindergottesdienstes aufgrund
der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen nicht praktikabel. Wenn wieder möglich,
gelten für das Kinderprogramm die gleichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen
wie für den Gottesdienst.
Kirchencafé und Begegnungszeiten vor und nach dem
Gottesdienst entfallen. Foyer- und Begegnungsbereiche sind vor und nach dem
Gottesdienst nicht zugänglich und dienen ausschließlich als Ein und
Ausgangswege. Gemeinsame Mahlzeiten nach dem Gottesdienst finden nicht statt.
Dem Wunsch
nach Seelsorge
und Segnung nach dem Gottesdienst wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.
Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden inkl. Zeitpunkt des
Gottesdienstbesuches werden in einer Liste festgehalten, um Infektionsketten
nachvollziehen zu können.
Die Gemeinde informiert über die Schutz und Hygienestandards und
deren Maßnahmen vor jeder Veranstaltung und durch weitflächige Aushänge und Merkblätter.
Alle Mitarbeiter und Gruppenleiter werden separat über die
Maßnahmen des Schutz und Hygienekonzepts informiert und belehrt.
Die Belehrung wird schriftlich dokumentiert.
Niemals krank in den Gottesdienst!
Personen mit erkennbaren
Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) dürfen die
Gottesdiensträume nicht betreten und bleiben zu Hause, bis der Verdacht auf
Infizierung mit dem Coronavirus ärztlicherseits
aufgeklärt ist. Hier sind alle gefragt, ihre gesundheitliche Situation
gewissenhaft zu prüfen, um andere nicht in Gefahr zu bringen.Zusätzlich wird dies beim Betreten durch die Ordner beobachtet.
Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle:
Personen mit Krankheitssymptomen haben keinen Zutritt.
Die betreffende Person wird zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt.
Der Veranstaltungsleiter oder Gruppenleiter ist für die Ansprache der Person zuständig
Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt durch die betroffene Person selbst.
Auf Nachfrage werden dem Gesundheitsamt die vorliegenden Daten der Teilnehmer einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Die Selben hier aufgestellten Regeln gelten auch für dienstliche Sitzungen der Gemeindeleitung.
Diese Maßnahmen und Handlungsanweisungen gelten ab sofort und bis auf Widerruf.
Duisburg den 06.02.2021
Die Gemeindeleitung der EFG Duisburg-Rheinhausen
Ansprechpartner: Frank Schmidt
Tel./ E-Mail: 02065678888 quati1504@web.de
Erstellt am: 06.02.2021